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Rechtliche Angaben

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vantage Digital AI für Leistungen der Generative Engine Optimization, Suchmaschinenoptimierung, des Webseitenbaus sowie KI-gestützter Assistenten.

Anbieter

Vantage Digital AI

Inhaberin Edyta Kahlen (Einzelunternehmen)

Klein-Erkenschwicker-Str. 8

45739 Oer-Erkenschwick, Deutschland

E-Mail hello@vantagedigitalai.com

USt-IdNr. DE448364167

Nachfolgend „Agentur" oder „Vantage Digital AI" genannt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten ausschließlich. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung.

(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(3) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(4) Sollte im Einzelfall ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner werden, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig vor abweichenden Regelungen dieser AGB. Ein besonderer Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher findet sich in § 3 Absatz 5 dieser AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen der Agentur im Bereich der digitalen Sichtbarkeit und des Onlinemarketings. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Auftragsbestätigungsschreiben oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung und geht diesen AGB im Fall von Abweichungen vor.

(2) Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen aus folgenden Bereichen:

Generative Engine Optimization (GEO)

Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Inhalten des Kunden in generativen KI-Systemen und Antwortmaschinen wie beispielsweise ChatGPT, Gemini und Perplexity.

Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Local SEO

Klassische Suchmaschinenoptimierung zur Verbesserung der organischen Sichtbarkeit in Suchmaschinen sowie lokale Suchmaschinenoptimierung einschließlich der Optimierung von Einträgen in Google Maps und vergleichbaren Kartendiensten.

Webseitenbau

Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und Bereitstellung von Webseiten sowie zugehörige Anpassungs- und Pflegeleistungen nach gesonderter Vereinbarung.

KI-gestützte Assistenten

Einrichtung und Bereitstellung KI-gestützter Assistenzsysteme, insbesondere eines Telefonassistenten, eines Beitragsassistenten sowie eines Bewertungsassistenten, jeweils im vereinbarten Funktionsumfang.

(3) Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln ihres Fachs. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes eindeutig ergibt, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB und nicht um die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Ergänzend gilt § 8 dieser AGB.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Darstellungen von Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder in Werbematerialien stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Agentur durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Die Annahme kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, durch Unterzeichnung des Angebots oder durch eine ausdrückliche Bestätigung in einem elektronischen Bestellprozess.

(3) Übersendet die Agentur dem Kunden ein verbindliches Angebot, so kommt der Vertrag mit dem fristgerechten Zugang der Annahmeerklärung des Kunden zustande. Ist im Angebot keine Annahmefrist genannt, gilt eine Bindungsfrist von vierzehn Tagen ab Zugang des Angebots beim Kunden.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen. Da sich das Angebot der Agentur an Unternehmer richtet, besteht für Unternehmer kein Widerrufsrecht. Wird im Einzelfall ausnahmsweise ein Verbraucher Vertragspartner, so wird die Agentur diesem vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. In diesem Fall richten sich das Bestehen, die Frist und die Ausübung des Widerrufsrechts nach den §§ 355 ff. BGB.

§ 4 Leistungsumfang, Fristen, Änderungen und Subunternehmer

(1) Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen bestimmt sich abschließend nach der vertraglichen Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und vergütet.

(2) Von der Agentur genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Fristen setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 5 rechtzeitig und vollständig erfüllt hat. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

(3) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, so wird die Agentur den Kunden über die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan informieren. Änderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Bis zu einer solchen Vereinbarung erbringt die Agentur ihre Leistungen auf Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung weiter.

(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer und Dritte einzusetzen. Die Agentur bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden und für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Soweit für den Einsatz von Auftragsverarbeitern datenschutzrechtliche Anforderungen bestehen, gilt ergänzend § 10.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Zugangsdaten zu Webseiten, Content-Management-Systemen, Werbekonten, Analyse- und Verwaltungsplattformen sowie zu Verzeichnis- und Kartendiensten, soweit diese für die vereinbarten Leistungen benötigt werden.

(2) Der Kunde benennt der Agentur einen verantwortlichen Ansprechpartner mit der erforderlichen Entscheidungsbefugnis und sorgt für dessen Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten.

(3) Der Kunde prüft die ihm von der Agentur vorgelegten Entwürfe, Konzepte, Texte und sonstigen Zwischenergebnisse unverzüglich und erteilt erforderliche Freigaben zeitnah. Erteilt der Kunde eine angeforderte Freigabe nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann sich die Leistungserbringung entsprechend verzögern.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Logos, Grafiken, Videos und Daten, über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung im Rahmen des Vertrags keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte, verletzt. Der Kunde räumt der Agentur die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an diesem Material ein.

(5) Der Kunde stellt die Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(6) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der erforderlichen Form, so ist die Agentur für hierdurch verursachte Verzögerungen und Mehraufwände nicht verantwortlich. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach dem vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach dem üblichen Satz gesondert berechnet werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Die Vergütung kann als einmalige Projektvergütung, als laufende monatliche Vergütung im Rahmen eines Retainers oder nach Aufwand vereinbart werden.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Auslagen und Fremdkosten, insbesondere Medien- und Mediabudgets, Lizenzgebühren, Hosting- und Domainkosten sowie Gebühren von Drittanbietern, sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht in der Vergütung enthalten und werden gesondert berechnet oder vom Kunden unmittelbar getragen.

(3) Bei laufenden Leistungen im Rahmen eines monatlichen Retainers ist die Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig. Bei Projektleistungen ist die Agentur berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(4) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Agentur.

(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB bleibt vorbehalten.

(6) Befindet sich der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(7) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

(8) Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende einer Vertragslaufzeit in angemessenem Umfang anzupassen, um Änderungen der Kosten Rechnung zu tragen. Erhöht die Agentur die Vergütung um mehr als fünf Prozent, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu, das innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform auszuüben ist.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Bei laufenden Leistungen beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sechs oder zwölf Monate gemäß der im Angebot getroffenen Regelung.

(2) Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate. Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragsperiode ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug bleibt, wenn er seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nachhaltig verletzt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die außerordentliche Kündigung ist innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zu erklären.

(5) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten. Kündigt der Kunde einen Dienstvertrag ordentlich, bleibt der Anspruch der Agentur auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

§ 8 Keine Erfolgs- oder Rankinggarantie

(1) Die Leistungen der Agentur im Bereich der Generative Engine Optimization, der Suchmaschinenoptimierung, der Optimierung lokaler Einträge und Kartendienste sowie der KI-Sichtbarkeit sind ihrer Natur nach Dienstleistungen. Die Agentur schuldet die fachgerechte und sorgfältige Durchführung geeigneter Maßnahmen nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs.

(2) Ein bestimmter Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet und nicht garantiert. Dies gilt insbesondere für konkrete Platzierungen und Positionen in Suchmaschinen, für eine bestimmte Häufigkeit, Reihenfolge oder Art der Erwähnung oder Empfehlung in KI-Systemen und Antwortmaschinen, für die Erreichung bestimmter Reichweiten, Klick- oder Besucherzahlen sowie für Umsatz-, Ertrags- oder Anfragesteigerungen.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die genannten Ergebnisse maßgeblich von den Systemen, Algorithmen, Richtlinien und Entscheidungen dritter Betreiber abhängen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat. Hierzu zählen insbesondere die Betreiber von Suchmaschinen und Kartendiensten wie Google sowie die Betreiber generativer KI-Systeme wie OpenAI, Google und weitere Anbieter. Diese Dritten können ihre Systeme, Bewertungskriterien und Darstellungsformen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, einschränken oder einstellen.

(4) Verzögerungen, Schwankungen oder das Ausbleiben von Ergebnissen, die auf Änderungen von Algorithmen, Nutzungsbedingungen oder Verfügbarkeiten der genannten Drittsysteme, auf Maßnahmen dieser Dritten gegenüber dem Kunden oder auf das Wettbewerbsverhalten Dritter zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Agentur und begründen keine Minderung, keinen Schadensersatz und kein Kündigungsrecht des Kunden.

§ 9 Nutzungsrechte an erstellten Werken

(1) An den von der Agentur im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Texten, Grafiken, Konzepten, Quellcode, Webseiten und sonstigen urheberrechtlich schutzfähigen Werken, räumt die Agentur dem Kunden die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(4) An Werkzeugen, Vorlagen, Methoden, Bibliotheken und sonstigem Know-how, die die Agentur für die Leistungserbringung einsetzt und die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden, verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.

(5) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen und die erzielten Ergebnisse in anonymisierter oder namentlicher Form als Referenz zu nennen und zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Der Kunde kann einem solchen Nachweis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(3) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten enthält die Datenschutzerklärung.

(4) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht in datenschutzrechtlichen Fragen den Regelungen dieser AGB vor.

§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen einer von der Agentur übernommenen Garantie oder arglistig verschwiegener Mängel. Insoweit haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Die Agentur haftet nicht für das Ausbleiben von Ergebnissen, die nach § 8 nicht geschuldet sind, sowie nicht für Beeinträchtigungen, die auf Änderungen, Störungen, Ausfällen oder Maßnahmen der in § 8 genannten Drittsysteme und Drittanbieter beruhen.

(6) Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Gewährleistung und Mängel

(1) Soweit die Agentur im Einzelfall werkvertragliche Leistungen erbringt, für die ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, gelten für Mängel die gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgenden Maßgaben.

(2) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung, indem sie nach ihrer Wahl den Mangel beseitigt oder die Leistung neu erbringt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, ist sie unmöglich oder wird sie von der Agentur verweigert, so kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.

(4) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben, auf nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Änderungen und Störungen der in § 8 genannten Drittsysteme beruht.

§ 13 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die Agentur für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten alle von der Agentur nicht zu vertretenden Umstände, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel sowie großflächige Störungen der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur und Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.

(2) Die Agentur wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich informieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung angemessen.

(3) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Teil des Vertrags in Textform zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben im Einzelfall Vorrang vor diesen AGB.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

Stand: Mai 2026. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge mit der Vantage Digital AI.